Wer bezahlt die Therapie?

Wann zahlt die Krankenkasse?

 

Die Kosten für eine Psychotherapie werden durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine psychische Störung mit "Krankheitswert" vorliegt.

Dazu gehören u.a.:

·       Angststörungen

·       Depressionen

·       Essstörungen

·       Persönlichkeitsstörungen

·       psychosomatische Störungen

·       Süchte

·       Verhaltensstörungen

·       Zwangsstörungen

Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. (Sollten Sie Krankenversicherung wechseln, teilen Sie mir dies zeitnah mit.) In einem Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) finden wir gemeinsam heraus, ob eine Psychotherapie oder vielleicht eine andere Form der Unterstützung für Ihre  Probleme geeignet ist.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung nicht, da dies keine Psychotherapie ist.

Welche Verfahren werden von der Krankenkasse finanziert?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur so genannte "Richtlinienverfahren". Diese gelten als „wissenschaftlich anerkannt“ und „wirtschaftlich“. Dazu gehören im Moment:

·   Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und ein Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird Sie zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet, um sie für die Veränderung zu nutzen.

 

·   Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie werden die Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen gesehen. Diese Konflikte und Erfahrungen können Einfluss auf das spätere Leben nehmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. In der Therapie setzen Sie sich, zusammen mit dem Therapeuten mit der zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome auseinander. Sie werden dabei unterstützt, durch das Bewusst werden der Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderung im Erleben oder Verhalten zu erreichen.

 

·   Analytische Psychotherapie („Psychoanalyse“)

Die analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbene Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Ihnen und der Therapeutin/dem Therapeut spielt das Erkennen und Bewusst-werden von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.

 

·       EMDR

Innerhalb eines Richtlinienverfahrens bei Erwachsenen zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen (seit Januar 2015).